Evangelische Kirche H.B.
Die Evangelische Kirche H.B. zählt in Österreich rund 11.100 Christinnen und Christen. H.B. steht dabei für "Helvetisches Bekenntnis". Die Kirche H.B. ist bis heute theologisch und strukturell von den Schweizer Reformatoren Ulrich Zwingli und Johannes Calvin geprägt. Die Evangelische Kirche H.B. hat in Österreich neun Gemeinden. (Drei in Wien, vier in Vorarlberg und jeweils eine in Oberösterreich und im Burgenland.) Die Evangelische Kirche H.B. ist Gründungsmitglied des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich.
Oberste Kirchenleitung ist die Synode H.B., deren Exekutive der Evangelische Oberkirchenrat H.B. ist. Der gewählte Vorsitzende des Oberkirchenrats H.B. trägt den Amtstitel "Landessuperintendent".
Die Evangelische Kirche H.B. ist (wie auch die Evangelische Kirche A.B.) von unten nach oben aufgebaut. So arbeiten in den Gemeinden Pfarrerinnen, Pfarrer und Gemeindeglieder gleichberechtigt zusammen. Alle Personen, die eine Gemeinde bilden, entscheiden auf demokratischem Weg direkt oder durch die von ihnen gewählten Vertreter über das, was in der Gemeinde geschieht. Sie wählen die Pfarrerinnen und Pfarrer und die anderen Verantwortlichen und beschließen selbst über ihre Angelegenheiten.
Dieser Aufbau von unten nach oben setzt sich fort: Von den Gemeinden werden Delegierte in die Synode H.B. gewählt. Diese Synode ist das höchste gesetzgebende Gremium der Evangelischen Kirche H.B. Es setzt sich zu gleichen Teilen aus weltlichen und geistlichen Delegierten der einzelnen Gemeinden zusammen. Die Mitglieder des Oberkirchenrates H.B. und auch der Landessuperintendent (für sechs Jahre, Wiederwahl möglich) werden von der Synode gewählt.
Da die Evangelische Kirche A.B. und die Evangelische Kirche H.B. in vielen Bereichen sehr eng zusammenarbeiten, gibt es auch noch die gemeinsame "Evangelische Kirche A.u.H.B." In der Evangelischen Kirche A.u.H.B. haben sich die beiden weiterhin selbstständigen Kirchen zusammengeschlossen, um gemeinsame Aufgaben und Themen, die beide Kirchen betreffen, wahrzunehmen. Das betrifft etwa die Vertretung gegenüber dem Staat, Religionsunterricht, die Jugendarbeit, Rundfunk- und Pressearbeit, aber auch die Seelsorge in verschiedenen Bereichen. "Parlamentarisches" Organ der Kirche A.u.H.B. ist die Generalsynode A.u.H.B, die sich aus den Delegierten der Synoden A.B. und den Vertretern der Synode H.B. zusammensetzt. Exekutivorgan ist der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. An der Spitze der Generalsynode steht der Synodenpräsident/die Synodenpräsidentin, den Vorsitz des evangelischen Oberkirchrats A.u.H.B. hat der lutherische Bischof/die Bischöfin inne.
Die Evangelische Kirche H.B. und die Evangelische Kirche A.B. arbeiten schon lange geistlich und organisatorisch zusammen. 1973 wurde mit der Leuenberger Konkordie die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft eingeführt. Lehrunterschiede bestehen nach wie vor, sie werden aber grundsätzlich nicht mehr als kirchentrennend gewertet. Gottesdienste und Seelsorge in beiden Kirchen stehen allen Mitgliedern beider Kirchen ohne Unterschied offen. Pfarrerinnen und Pfarrer der einen Kirche können ihren Dienst in der anderen Kirche absolvieren und umgekehrt.
In den 20er Jahren des 16. Jahrhunderts wurde, beeinflusst von Martin Luther, vornehmlich in Wien im evangelischen Sinn gepredigt. Am Ende des 16. Jahrhunderts waren etwa zwei Drittel der Bevölkerung Österreichs evangelisch. Neben lutherischen Einflüssen kamen aus der Schweiz auch reformierte Impulse. Das Gedankengut der Schweizer Reformatoren Ulrich Zwingli und Johannes Calvin wirkte teils stark nach Österreich hinein.
Im Zuge der Rekatholisierung Österreichs wurden alle evangelische Gottesdienste verboten und Evangelische im ganzen Land verfolgt und ausgewiesen. Erst nach dem Toleranzpatent Kaiser Josefs II. 1781 konnten die Evangelischen, wenn auch beschränkt, ihren Glauben ausüben, Bethäuser errichten und Gemeinden gründen. Im 19. Jahrhundert gehörten der Evangelischen Kirche H.B. viele namhafte Persönlichkeiten der Wirtschaft, der Industrie und der Wissenschaft an. 1861 hat das Protestantenpatent Kaiser Franz Josefs I. weitere Beschränkungen aufgehoben. Das Protestantengesetz von 1961 hat die beiden Evangelischen Kirchen (A.B. und H.B.) rechtlich mit der Römisch-katholischen Kirche gleichgestellt.
Kontaktadresse:
Evangelischer Oberkirchenrat H.B.
Dorotheerg. 16, 1010 Wien, Tel.: 513 64 65 Fax: 512 44 90
E-Mail: kirche-hb@evang.at
Vertreter im Ökumenischen Rat der Kirchen:
Landessuperintendent Pfr. Mag. Thomas Hennefeld