Freude über „ökumenische Gastfreundschaft“ (20. Mai 2020)
"Die Bedingungen für die Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste (mindestens zehn Quadratmeter Raum pro anwesender Person usw.) haben einige ÖRKÖ-Mitgliedskirchen, die nur über kleine Gotteshäuser verfügen, in Bedrängnis gebracht. Umso erfreulicher ist es, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, in großen Gottesdiensträumen anderer Mitgliedskirchen liturgische Feiern abzuhalten. Der ÖRKÖ-Vorstand betrachtet diese oft spontan aufgebrochene Gastfreundschaft als ein erfreuliches ‚Zeichen der Ökumene‘ und ermutigt alle Mitgliedskirchen, diese Möglichkeit konkreter ökumenischer Hilfe anzubieten und in Anspruch zu nehmen."